fbpx

AGBs

NUTZUNGSVEREINBARUNG / AGBS THECOWORK.CAFE

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und die Infrastruktur, die Fa. Health Events Veranstaltungs GmbH / coWork Café (in Folge „Betreiber“ genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt bwz. zur Verfügung stellt. Diese gelten selbst dann, wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

2. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2.1 Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern. Die jeweils aktuell gültigen AGBs können auf der Webseite www.thecowork.cafe abgerufen werden.

3. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

3.1 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang im Rahmen des Zumutbaren zu verändern.

4. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

4.1 Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Betreibers ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich Internetnutzung, die Bereitstellung von Meeting-Räumen und technischer Büroinfrastruktur, sowie Mitbenutzung einer gemeinsamen Küche. Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.

Die aktuellen Preise und Konditionen der vom Betreiber angebotenen Dienstleistungen sind den aktuellen Preisen auf der Website des Betreibers www.thecowork.cafe zu entnehmen.

4.2 Alle angebotenen Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch (Platz am Tisch), Stuhl, Strom und Internetzugang. Je nach gewählter Vertragsart bzw. separater Vereinbarung ist die Nutzungsmöglichkeit von Drucker/Scanner/Kopierer auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit möglich bzw. beschränkt. Die Mitbenutzung der gemeinsamen Küche ist für alle Mieter eingeschlossen.

4.3 Folgende Produkte/Tarife werden aktuell angeboten:
Virtual Office: S-Paket/L-Paket/XL-Paket
FLEX-DESK limited 1/5/15 Tage
FLEX-DESK unlimited

FIX-DESK resident
Sowie verschiedene Bürodienstleistungen, welche separat buchbar bzw. zu bezahlen sind. Die Preise und Konditionen der vom Betreiber angebotenen Dienstleistungen sind den aktuellen Preisen auf der Website www.thecowork.cafe zu entnehmen.

4.4. Vertragskündigung/Vertragsverlängerung
Die vom Betreiber angebotenen Produkte/Tarife haben eine Mindestbindungsdauer von drei Monaten, beginnend mit dem Vertragsdatum auf der Nutzungsvereinbarung und können laufend unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsletztem gekündigt werden. Bei Nichtkündigung verlängert sich der bestehende Vertrag automatisch um einen weiteren Monat. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, eine Rückvergütung des noch zu entrichtenden und/oder bereits entrichteten Nutzungsentgelts ist nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt monatlich und wird ggf. im ersten Monat tagesgenau aliquot verrechnet. Es besteht kein Anspruch zur Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes (ausgenommen FIX-DESK resident Kunden), der Kunde kann aus den zum Nutzungszeitpunkt unbesetzten Arbeitsplätzen im Coworking-Bereich wählen.

5. NUTZUNGSBESTIMMUNGEN

5.1 Die Räumlichkeiten und Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit der vom Betreiber bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.

5.2 Der Nutzer verpflichtet sich, die Infrastruktur für keine rechtswidrigen Geschäfte oder Tätigkeiten zu Nutzen. Dazu zählen insbesondere (diese Aufzählung ist nicht taxativ) der/die Konsum/Verbreitung von sitten- und rechtswidrigen Inhalten, von urheberrechtlich geschütztem Material, von pornografischem Material jedweder Art und Verbreitung von unerwünschter Werbung.

5.3 Die Arbeitsplätze und Räumlichkeiten sind beim Verlassen der Liegenschaft vom Nutzer komplett zu räumen, ausgenommen davon sind „FIX-DESK resident“ Kunden.

5.4 Eine Überbelegung der Infrastruktur (z.B. Meeting-Raum, Event-Location oder Mehrfachbelegung von Arbeitsplätzen) sowie eine Nutzung der öffentlichen Aufenthaltsbereiche (z.B. Küche) für einen der Infrastruktur (Meeting-Raum, Event-Location, Arbeitsplätze) zugedachten Nutzungszweck ist ohne vorherige Genehmigung des Betreibers untersagt.

5.5 Als einmalige Nutzung bzw. Nutzungstag gilt der (angebrochene) Kalendertag des Check- Ins des Nutzers, unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages. Ausgenommen davon sind folgende Verträge: FIX-DESK resident und FLEX-DESK unlimited.

6. ZUSTANDEKOMMEN DES NUTZUNGSVERTRAGES ZWISCHEN BETREIBER UND VERTRAGSPARTNER

6.1 Interessenten können schriftlich per E-Mail sowie direkt über www.thecowork.cafe die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen buchen. Durch die Buchung wird vom potentiellen Vertragspartner ein verbindliches Kaufanbot für die gebuchte Leistung abgegeben. Durch die Buchung selbst kommt kein Vertragsabschluss zustande. Ein Vertragsabschluss zwischen Betreiber und Vertragspartner kommt durch die Unterzeichnung eines Nutzungsvertrages des Betreibers an den Vertragspartner zustande. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

7. ZUGANGSBEDINGUNGEN, SPERRUNG, AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNGSRECHTE

7.1 Vertragspartner des Tarifs FLEX-DESK unlimited und FIX-DESK resident haben einen 24/7 Zugang zum Bürogebäude und bekommen zu diesem Zweck eine Keycard (elektronischer Schlüssel) ausgehändigt. Diese Keycard ist nicht auf Dritte übertragbar. Der Inhaber der Keycard haftet für die sichere Verwahrung der Keycard und eventuelle Schäden, die durch Verlust oder unberechtigte Weitergabe dieser entstehen. Bei Verlust der Keycard ist der Betreiber unverzüglich zu informieren. Vertragspartner alle anderen Produkte haben einen Zugang zum Bürogebäude während der Öffnungszeiten lt. www.coworking.cafe.

7.2 Nutzer mit Keycard haben beim Verlassen die Räumlichkeiten die Pflicht, das Büro ordnungsgemäß zu versperren.

7.3 Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei Zahlungsverzug die Leistungen teilweise oder zur Gänze, vorübergehend oder auch dauerhaft einzustellen und durch Sperren der Keycards den Zutritt zu den Gebäuden zu verwehren.

7.4 Nach Ablauf der Nutzungsberechtigung durch Kündigung wird die Keycard automatisch gesperrt.

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG

8.1 Bei Buchung einer Leistung bzw. bei Abschluss einer Nutzungsvereinbarung wird das vertragsmäßige Entgelt sofort fällig. Es tritt Verzug ein, wenn eine Abbuchung des Entgeltes fehlschlägt oder diese vom Kontoinhaber storniert wird. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in einer Höhe von 8% p.a. sowie die zusätzlich entsstandenen Bankspäsen fällig.

8.2 Die vorgeschriebenen Entgelte sind monatlich mittels SEPA-Lastschrift zum Monatsletztem für das kommende Monat fällig und werden vom Betreiber vom Konto eingezogen.

9. AUFRECHNUNGSVERBOT

9.1 Jede Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden gegen das Entgelt sowie gegen andere Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber dem Betreiber ist unzulässig.

10. DISKRETION, WETTBEWERBS- UND KONKURRENZSCHUTZ

10.1 Der Betreiber verpflichtet sich, Informationen vertraulich zu bearbeiten und nur auf ausdrückliche Weisung, ausgenommen auf behördliche oder gerichtliche Anordnung, des Vertragspartners an Dritte weiterzugeben.

10.2 Der Vertragspartner hat keinen Wettbewerbs- oder Konkurrenzschutz aus diesem Vertragsverhältnis, dies weder gegenüber dem Betreiber noch gegenüber anderen Nutzern. Insbesondere stehen dem Kunden daher wegen des Verhaltens anderer Kunden keine Ansprüche gegen den Betreiber zu.

10.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, jedwede Informationen, von denen er während des Aufenthalts auf der Liegenschaft des Betreibers Kenntnis erlangt, vertraulich zu behandeln.

11. HAFTUNG

11.1 Der Betreiber haftet nur im Falle der Verletzung vertraglichen Verpflichtungen bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
Andernfalls ist die Haftung ausgeschlossen. Unter keinen Umständen haftet der Betreiber für Auftragsverluste oder Gewinnausfälle, nicht eingetretene, aber erwartete Ersparnisse, Datenverluste oder -schäden, Ansprüche Dritter oder jegliche Folgeschäden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Betreiber hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der rechtswidrigen und schuldhaften Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Vertragspartner ergeben. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch die zu zahlende Strafen und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung umfasst.

11.2 Der Vertragspartner ist für die Versicherung seines eignen, in die Räumlichkeiten des Betreibers mitgebrachten Eigentums sowie für die Haftung gegenüber seinen Angestellten und Dritten verantwortlich.

11.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, betriebsfremden Personen und solchen Personen, die nicht ebenfalls Vertragspartner des Betreibers, den Zutritt zur Liegenschaft zu gewähren, wenn dies im Rahmen einer Buchung oder der üblichen Tätigkeit des Vertragspartners (z.B. Empfang von Kunden/Interessenten des Vertragspartners) geschieht. Jedenfalls haftet der Vertragspartner für Schäden, die von diesen Personen verursacht werden, sowie für Schäden, die durch den Vertragspartner selbst verursacht werden.

12. NEBENVEREINBARUNGEN, SCHRIFTFORMERFORDERNIS

12.1 Diese AGBs geben die zwischen den Vertragsparteien getroffene Nutzungsvereinbarung vollständig wieder. Es bestehen somit weder schriftliche noch mündliche Nebenvereinbarungen. Änderungen oder Zusätze zu dieser Vereinbarung sind lediglich dann rechtswirksam, wenn sie in einer einheitlichen, von den Vertragsteilen gefertigten Urkunde schriftlich festgehalten wurden oder in diesen AGB darauf verwiesen wird. Dieses Formerfordernis gilt auch für ein allfälliges Abgehen von vereinbartem Schriftformerfordernis.